Entlastungen für Krankenhäuser nach § 26f KHG
- Autor: adapton AG
- Blog
Am 3. April 2023 steht die zweite KHG-Meldung an! Seit 23.12.2022 steht fest: Krankenhäuser bekommen nach § 26f KHG einen Ausgleich für gesteigerte Kosten infolge der hohen Energiepreise. Um die Entlastung zu erhalten, sind entsprechende Meldungen erforderlich. Am 2. Februar 2023 musste bereits die erste Meldung zur Beantragung der KHG-Entlastung in Form eines Bezugskostennachweises abgegeben werden. Nun steht am 3. April 2023 der zweite Kostennachweis an. Dieser enthält sowohl die…
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