Entlastungen für Krankenhäuser nach § 26f KHG

Entlastungen für Krankenhäuser nach § 26f KHG | adapton AG

Autor: adapton AG

Am 3. April 2023 steht die zweite KHG-Meldung an!

Seit 23.12.2022 steht fest: Krankenhäuser bekommen nach § 26f KHG einen Ausgleich für gesteigerte Kosten infolge der hohen Energiepreise. Um die Entlastung zu erhalten, sind entsprechende Meldungen erforderlich.

Am 2. Februar 2023 musste bereits die erste Meldung zur Beantragung der KHG-Entlastung in Form eines Bezugskostennachweises abgegeben werden. Nun steht am 3. April 2023 der zweite Kostennachweis an. Dieser enthält sowohl die Korrektur der ersten Meldung, als auch die Beantragung der Entlastung für das gesamte Jahr 2023. Die anstehende Meldung basiert daher für die Quartale 2 bis 4 des Jahres 2023 auf Hochrechnungen bzw. Prognosen.

Wenn Ihr Haus eine KHG-Meldung abgeben muss, beachten Sie bitte, dass für die Prognose des Energiebedarfs und die Vorbereitung der Meldung nur noch wenig Zeit verbleibt.

Brauchen Sie eine kurze Auffrischung zu den Hintergründen der Meldungen?

Schauen Sie sich dazu gerne unseren Blogartikel zum Thema an!
https://www.adapton.de/entlastungen-fuer-krankenhaeuser-nach-%c2%a7-26f-khg/

Haben Sie noch Fragen zu den Erstattungsbeträgen im Rahmen des KHGs oder zum genauen Ablauf der Kostennachweise? Wir beraten Sie hierzu kompetent und umfänglich. Sprechen Sie uns einfach an!