Die Abgabefrist für die KHG-Meldung wurde bis zum 13.04.2023 verlängert! 

Die Abgabefrist für die KHG-Meldung wurde bis zum 13.04.2023 verlängert! | adapton AG

Autor: adapton AG

Am 3. April 2023 war die zweite Abgabefrist im Rahmen des § 26f Krankenhausfinanzierungsgesetz. Um die zweite Entlastungstranche zu erhalten, musste eine Energiekostenprognose für das Jahr 2023 eingereicht, sowie die Meldung für Oktober-Dezember 2022 korrigiert werden. (mehr Infos dazu in unserem letzten Blogartikel) https://www.adapton.de/entlastungen-fuer-krankenhaeuser-nach-%c2%a7-26f-khg-2/  

Nun gibt es eine Änderung des Verfahrens: Die Abgabefrist wurde bis zum 13.04.2023 verlängert. Außerdem hat man die Möglichkeit ein neues Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Bruttokosten im März 2022 anzuwenden. 

Hintergrund ist, dass viele Krankenhäuser ihre monatliche Energiekostenrechnung nicht mit einem Abschlagsbetrag, sondern verbrauchsscharf begleichen. Der März ist im Jahresvergleich ein energieintensiver Monat, daher sind die berechneten Jahreskosten auf Basis des Monats März 2022 bei scharfer Abrechnung unverhältnismäßig hoch. Deshalb darf nun eine sogenannte „saisonale Verbrauchsbereinigung“ angewendet werden. 

Was bedeutet das für Sie? 

  • Das Angebot ist freiwillig. Sollten Sie bereits eine Meldung abgesetzt haben, ist diese trotzdem gültig
  • Die neue Berechnungsmethode ermöglicht in den meisten Fällen eine höhere Entlastung. Daher muss abgewogen werden, ob sich der Aufwand einer erneuten Meldung lohnt. 
  • Das Angebot gilt nur für die zweite Tranche für den Zeitraum Januar-Dezember 2023. 
  • Wir empfehlen, in jedem Fall unverzüglich eine Rückmeldung an Ihre Krankenkasse abzugeben, ob es bei der bisherigen Meldung bleibt oder ob eine neue Meldung erfolgen soll. 

Lohnt sich der Aufwand? 

  • Durch die Neuberechnung werden Ihre Bruttokosten im März 2022 gesenkt und dadurch wird die Differenz zu Ihren aktuellen Energiekosten, und damit der Entlastungsbetrag, höher. 
  • So werden die saisonal verbrauchsbereinigten Bruttokosten im März 2022 berechnet: 
  1. Monatsdurchschnittsverbrauch 2022 bilden (Gesamtverbrauch von Jahresabrechnung 2022 geteilt durch 12) [I] 
  1. Preisfaktor für März 2022 bilden (Brutto-Rechnungsbetrag März 2022 geteilt durch Verbrauch März 2022) [II] 
  1. Monatsdurchschnittsverbrauch 2022 [I] multiplizieren mit Preisfaktor für März 2022 [II] 
  • Die Berechnung muss für jedes Medium separat erfolgen. Dabei können die Rechnungen aller scharf abgerechneten Lieferstellen neu kalkuliert werden, Abschlagsrechnungen bleiben unberührt. Für Häuser mit wenigen großen Rechnungsstellen ist der Aufwand also geringer. 
  • Die neue Entlastungssumme wird in dem durch die Krankenhausgesellschaft versendeten Antragsformular ermittelt. 

Haben Sie noch Fragen zur verschobenen KHG-Frist oder der neuen Meldung? Wir beraten Sie dazu kompetent und umfänglich. Sprechen Sie uns einfach an!