Entlastungen für Krankenhäuser nach § 26f KHG
- Autor: adapton AG
- Blog
Seit 23.12.2022 steht fest: Krankenhäuser bekommen einen Ausgleich für gesteigerte Kosten infolge der hohen Energiepreise. Dies wird durch § 26f Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geregelt. Die Entlastungssumme beläuft sich insgesamt auf 6 Mrd. € und wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Das sind die wichtigsten Eckpunkte: Sind Sie von dieser Entwicklung betroffen? Dann finden Sie nachfolgend die Details zu den neuen Entlastungen. Im KHG wird zwischen zwei Entlastungen unterschieden: Krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen…
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