📢Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aufgepasst: Stromsteueranmeldung zum 31.05.2024
- Autor: adapton AG
- Blog
Zum 31.05.2024 ist die jährliche Anmeldung der Stromsteuer fällig! Für Strom, für den die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz entstanden ist, müssen Steuerschuldner eine Steuererklärung abgeben und die entstandene Stromsteuer darin selbst berechnen. Zum einen sind alle Energieversorgungsunternehmen Steuerschuldner, welche Letztverbraucher über das öffentliche Stromnetz mit Strom versorgen. Jedoch sind auch alle Besitzer von Stromerzeugungsanlagen Steuerschuldner, welche eigenerzeugten Strom auf ihrem Unternehmensgelände an Dritte liefern oder selbst verbrauchen. In einigen Fällen sind…
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