Autor: adapton AG
Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagementsystems
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen gemäß §8 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) bis zum 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem einführen. Öffentliche Stellen trifft diese Pflicht ab einem Grenzwert von 1 bzw. 3 GWh ebenfalls, allerdings haben Sie bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Der Unternehmensbegriff richtet sich nach dem Merkblatt Energieeffizienzgesetz, während Ergänzungen aus dem “Merkblatt Energieaudit” entnommen werden können. Öffentliche Stellen sind gemäß §3 EnEfG definiert.
Zertifizierung der Energiemanagementsysteme
Die Zertifizierung eines Energiemanagementsystems ist durch die Norm DIN ISO 50003 geregelt, die den erforderlichen Zeitaufwand bestimmt.
Ablauf des Zertifizierungsprozesses
Zu Beginn der Zertifizierung müssen Unternehmen in der Regel einen Fragebogen der Zertifizierungsgesellschaft ausfüllen, der unter anderem Informationen zur Anzahl der Energieträger und bedeutenden Energieverbraucher (significant energy uses, SEUs) abfragt. Diese (und weitere) Angaben beeinflussen den zu veranschlagenden Zeitaufwand und damit die Kosten der Zertifizierung.
Die DIN ISO 50003 enthält Entscheidungstabellen mit Grenzwerten, die die erlaubte Dauer des Zertifizierungsaudits festlegen. Anpassungen nach oben oder unten sind in bestimmten Rahmenbedingungen und in begrenztem Maße, wie bei besonders großen oder repetitiven Standorten, möglich.
Die Norm DIN ISO 50003 sorgt für Transparenz und Fairness bei der Berechnung der Zertifizierungskosten und des Zeitaufwands. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit diesen Anforderungen vertraut machen, um sich optimal auf die Zertifizierung vorbereiten zu können.