!Reminder: Individuelle Entgelte bei atypischer Netznutzung

!Reminder: Individuelle Entgelte bei atypischer Netznutzung | adapton AG

Autor: adapton AG

Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005 können Letztverbraucher mit ihrem Netzbetreiber günstigere individuelle Netzentgelte vereinbaren. Voraussetzung dafür ist eine Regulierung des Verbrauchs, sodass die Jahreshöchstlast in generell lastschwachen Zeiträumen auftritt.

Diese Art der Verbrauchsregulierung wird atypische Netznutzung genannt und entlastet das Stromnetz in den Hochlastzeitfenstern. Abhängig von der Jahreshöchstlast und der Höchstlast im Hochlastzeitfenster, können die individuellen Entgelte auf bis zu 20% des allgemeinen Entgeltes reduziert werden.

Zur Genehmigung dieser individuellen Entgelte besteht allerdings eine Berichtspflicht bis zum 30.06.pro Abnahmestelle für das jeweilige Vorjahr. Diese beinhaltet:

  • den Meldebogen als Excel-Datei (Formular für Meldung Ist-Daten zu §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (atypische Netznutzung))
  • eine Jahresabrechnung als Nachweis (alternativ Monatsabrechnungen mit Zusammenfassung und Ausweis eventueller Gutschriften der Entlastungen)

Diese Dokumente sowie wichtige Hinweise zur Benennung und deren Einreichung finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter “Berichtspflichten”:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK04/BK4_71_NetzE/BK4_71_Ind_NetzE_Strom/BK4_Ind_NetzEntg_Strom.html

Vergessen Sie also nicht Ihre rechtzeitige Meldung bei der Regulierungsbehörde zu machen!


Bei Fragen zu diesem oder einem anderen Thema, melden Sie sich gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular