Energiepreisbremsen 2023: Information zur Meldepflicht für Unternehmen bis zum 30.06.

Energiepreisbremsen 2023: Information zur Meldepflicht für Unternehmen bis zum 30.06. | adapton AG

Autor: adapton AG

Unternehmen, die im Jahr 2023 Entlastungen durch die Energiepreisbremsen in Höhe von über 100.000 Euro erhalten haben, sind verpflichtet, eine entsprechende Meldung an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) abzugeben. Diese Verpflichtung ist im § 30 Abs. 5 des Strompreisbremsegesetzes (StPBG) sowie im § 22 Abs. 5 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) geregelt.

Gemäß diesen Vorschriften müssen betroffene Unternehmen ihre erhaltenen Entlastungsbeträge und weitere relevante Informationen fristgerecht an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber melden. Diese Meldung dient der Transparenz und Kontrolle der gewährten staatlichen Unterstützungen

Folgende Daten sind dabei für den ÜNB relevant:

  • Name und Anschrift
  • Registernummer oder Umsatzsteuer-ID
  • Entlastungssumme in Euro und Cent, aufgeteilt nach Größenordnung
  • Angabe, ob ein Status als Kleinst- oder KMU existiert
  • Gebietseinheit der NUTS-Ebene 2 (Regierungsbezirke)
  • Hautwirtschaftszweig des Unternehmens

Dem ÜNB steht ausdrücklich frei, davon abweichende Verfahren zur Übermittlung der Angaben vorzusehen.

Die genaue Beschreibung der gesetzlichen Pflicht sowie eine ausführliche Beschreibung der zu meldenden Daten finden sie im Strompreisbremsengesetz, §30 (5) ff. https://www.gesetze-im-internet.de/strompbg/BJNR251210022.html . Hier sind ebenfalls Sonderregelungen, z.B. für Unternehmen der Landwirtschaft, beschrieben.

Ein FAQ zu den Meldungen rund um die Energiepreisbremsen finden sie bei der zuständigen Prüfbehörde pwc. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/ewpbg-hoechstgrenze-selbsterklaerung.pdf?__blob=publicationFile&v=46 .

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Daten sorgfältig zusammenstellen und die Meldung rechtzeitig einreichen, um möglichen rechtlichen Konsequenzen aus der Nichterfüllung dieser Meldepflicht zu entgehen.


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