Messkonzept

Die Abgrenzung und Bilanzierung der Drittverbraucher ist wesentlich für die Sicherung von EEG-Entlastungen, der individuellen Netznutzung und weiterer Privilegien.

Grundlage für die Abgrenzung und Bilanzierung ist ein geeignetes Messkonzept, wie es von der BAFA und der Bundesnetzagentur verlangt wird.
Unsere Messkonzepte sind zum einen auf diese Anforderungen abgestimmt und Berücksichtigen zum anderen die speziellen Anforderungen unserer Kunden.

Denn jede Verbraucherstruktur ist individuell – seien es kommunale Liegenschaften oder Arealnetze in der Industrie – übertragbare Standortbedingungen sind selten.

Unser Anspruch liegt daher auf der Berücksichtigung aller relevanten Einflussgrößen:

  • Verbraucherstruktur (Wärme, Strom, Wasser, Gas, etc.)
  • Kostenstellenstruktur (Profitcenter, Träger, etc.)
  • Technische Vorgaben (bestehende Verteilsysteme und Messeinrichtungen)

Diese Einflussgrößen müssen erfasst, analysiert und in einem ganzheitlichen Konzept aufeinander abgestimmt werden. Unsere Messkonzepte umfassen daher:

  • Erfassung und Darstellung der Verbrauchs- und Organisationsstruktur
  • Bestandsaufnahme vorhandener Energieverteil- Und Messsysteme.
  • Erstellung der Energie- und Medienflussschemata
  • Aufstellung der Messstellen- und Zählerlisten.
  • Ausarbeitung der Datenkommunikation mit Entwurf der Netzwerktopologie.
  • Erstellung der Funktionalbeschreibung zur Ausführung des Zählerparks.

Nach der Erstellung des Messkonzepts

Auf Wunsch begleiten wir unsere Kunden auch bei der Umsetzung und der Inbetriebnahme der Mess- und Datentechnik.
Und mit emson begleiten wir unsere Kunden zudem bei der Bilanzierung und der Einhaltung der Meldepflichten.

Damit Gewährleisten wir:

  • Ein rechtskonformes Messkonzept
  • Die effektive und kostenoptimierte Umsetzung
  • Eine zeitsparende Abgrenzung und Bilanzierung, die unsere Kunden im Tagesgeschäft weitestgehend entlastet.
  • Hersteller Unabhängige Beratung

Erfüllte Normen und Richtlinien

  • DIN EN ISO 50001:2018
  • DIN ISO 50006:2017
  • DIN ISO 50015:2018 an die Datenerfassung und Auswertung
  • §§ 62a, 62b, 104 EEG zur Abgrenzung von Strommengen für die Erhebung der EEG-Umlage
  • §§ 9 StromStG zur Abgrenzung Stromeinsatz zur Stromerzeugung
  • §§ 53a EnergieStG zur Abgrenzung Brennstoffeinsatz zur Stromerzeugung
  • §§ 33 MessEG zur Verwendung abrechnungsrelevanter Messwerte

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    Ihr persönlicher Ansprechpartner:

    Kay Lutterbach (Verkauf und Projektierung)
    Fon: +49 241 51579-16
    E-Mail: kay.lutterbach@adapton.de