Umstellung auf ELSTER-Portal bei der Energiesteueranmeldung

Umstellung auf ELSTER-Portal bei der Energiesteueranmeldung | adapton AG

Autor: adapton AG

Seit Anfang 2024 verlagert das Hauptzollamt die Steueranmeldung und Antragstellung sukzessiv auf das ELSTER-Portal. Diese Umstellung ist verpflichtend, gilt aber nicht für alle Energiesteuern und Entlastungsanträge gleichzeitig. Nun stellt sich die Frage, welches Dokument zu welchem Zeitpunkt und an welcher Stelle eingereicht werden muss:

Zunächst finden Sie hier Zoll online – Energie- und Stromsteuer, auf der Webseite des Zollamtes, bereits eine Liste mit den meisten Formularen und ab wann diese online-verpflichtend sind. Gibt es für Ihr Formular noch keine Datumsangabe bedeutet das, dass dieses noch nicht feststeht. Sie können Ihren Antrag oder Ihre Steueranmeldung also wie gewohnt postalisch einreichen. Eine Einreichung via ELSTER online-Portal ist für viele der Formulare in dieser Liste trotzdem bereits möglich.

Dafür suchen Sie auf der Webseite des Zollamtes einfach nach Ihrem Formular. Am rechten Rand befindet sich hier ein Link zum entsprechenden ELSTER-Portal (Zoll-Portal), sofern dies bereits möglich ist. Darunter befinden sich Ihre gesuchten Formulare als PDF zum Download bereit.

Sollte Ihr Formular nicht in der Liste zu finden sein und bei direkter Suche auch keine PDF-Datei zum Download bereitstehen, bedeutet das, dass Ihr Formular bereits onlinepflichtig ist. In diesem Fall müssen Sie dem Link zum ELSTER-Portal folgen und dort Ihre Dokumente einreichen.

Beachten Sie bitte, dass eine Einreichung via ELSTER im Vorfeld die Einrichtung eines entsprechenden Kontos voraussetzt.

Wir hoffen, dass dieser Artikel etwas Klarheit in die Umstellung bringen konnte.
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