Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Energieeffizienzgesetz (EnEfG) | adapton AG

Autor: adapton AG

Der Bundestag hat am 21.September 2023 den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf „zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes“ beschlossen. Das sogenannte Energieeffizienzgesetz ist ein wichtiger Schritt die Energieeffizienz in Deutschland zu verbessern und die Klimaziele zu erreichen.

In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Inhalte und Ziele des Gesetzes geben und Ihnen zeigen, welche Auswirkungen das Gesetz für Sie hat. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die bis Ende 2023 in nationales Recht überführt werden muss.

Das EnEfG richtet sich dabei an verschiedene Akteure, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen sollen. Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes finden Sie hier:

  • Bund, Länder und öffentliche Stellen müssen Energieeinsparmaßnahmen ergreifen mit dem Ziel, jährlich 2% Gesamtenergieeinsparung zu erreichen.
  • Dazu müssen sie unter anderem Umwelt- oder Energiemanagementsysteme einführen. Bei einem Gesamtenergieverbrauch von größer 3 GWh ist hier ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 notwendig. Für öffentliche Stellen mit einem Gesamtenergieverbrauch von 1–3 GWh ist ein Energiemanagementsystem nach ISO 50005 Level 2 ausreichend. Unterstützung bei der Umsetzung solcher Energiemanagementsysteme kann das Managementtool Kom.EMS bieten.
  • Zudem sollen energieeffiziente Beschaffungskriterien angewendet werden und die Energieverbräuche und -einsparungen digital erfasst und jährlich veröffentlicht werden.
  • Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von 20 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes Umwelt- oder Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 einführen und langfristig betreiben.
  • Sie müssen zudem einen Umsetzungsplan für wirtschaftlich durchführbare Energieeffizienzmaßnahmen aus Energiemanagementsystemen oder Energieaudits erstellen und veröffentlichen. 

Die Einhaltung dieser Pflichten wird von der Bundesstelle für Energieeffizienz überwacht, die bei Verstößen Bußgelder verhängen kann. Das EnEfG soll auch Anreize für freiwillige Maßnahmen schaffen, zum Beispiel durch Förderprogramme oder Privilegien für klimaneutrale Unternehmen.

Haben Sie Fragen zu den anstehenden Verpflichtungen aus dem Energieeffizienzgesetz?

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung!