Autor: adapton AG
Für Unternehmen, die im Rahmen der gesetzlichen Energiepreisbremsen Entlastungen in Anspruch nehmen, endet am 30.09.2023 die Frist für die Abgabe von Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht und zum Boni- und Dividendenverbot.
Gemeldet wird an PWC. Dafür wurden die folgenden beiden Mailadressen eingerichtet:
Wenn Sie mehr zu den Hintergründen und Meldungsinhalten erfahren möchten, dann lesen Sie gerne unseren ausführlichen Blogartikel zum Thema:
Preisbremsen: Übergangsregelung für Mitteilungspflichten zum 31.07.2023 | adapton AG