Preisbremsen-Info: Mitteilungspflichten zum 30.09.2023

Preisbremsen-Info: Mitteilungspflichten zum 30.09.2023 | adapton AG

Autor: adapton AG

Für Unternehmen, die im Rahmen der gesetzlichen Energiepreisbremsen Entlastungen in Anspruch nehmen, endet am 30.09.2023 die Frist für die Abgabe von Erklärungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht und zum Boni- und Dividendenverbot.

Gemeldet wird an PWC. Dafür wurden die folgenden beiden Mailadressen eingerichtet:

Wenn Sie mehr zu den Hintergründen und Meldungsinhalten erfahren möchten, dann lesen Sie gerne unseren ausführlichen Blogartikel zum Thema:

Preisbremsen: Übergangsregelung für Mitteilungspflichten zum 31.07.2023 | adapton AG