Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen

Besondere Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen | adapton AG

Autor: adapton AG

Stromkostenintensive Unternehmen können noch bis zum 30.06.2023 einen Antrag zur Reduzierung der Umlagen auf Strom im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung beantragen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind nun im Energiefinanzierungsgesetz verankert. Zwar sind zu erwartende Entlastungen aufgrund der entfallenden EEG-Umlage geringer, jedoch können durch den Wegfall des Kriteriums der Stromkostenintensität mehr Unternehmen als zu zuvor von der Entlastung profitieren.

Voraussetzung für die Entlastung ist zunächst, dass das Antragstellende Unternehmen energieeffizient ist. Darüber hinaus muss auch ein Energiemanagementsystem betrieben werden. Die Reduzierung der Umlagen auf Strom (KWKG- und Offshore-Umlage) wird lediglich für Abnahmestellen gewährt, an denen der Strombezug eine Gigawattstunde überschreitet.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung? Sprechen Sie uns gerne an.