Reduzierung der StromNEV-Umlage
- Autor: adapton AG
- Blog
Unternehmen mit einem Stromverbrauch über 1.000.000 kWh im Jahr je Abnahmestelle, können bei ihrem jeweiligen Verteilnetzbetreiber eine Reduzierung der StromNEV-Umlage beantragen. Hierdurch verringert sich die StromNEV-Umlage (auch §19-Umlage genannt) für alle Strombezüge, welche über 1 GWh/a je Abnahmestelle hinausgehen von 0,437 ct/kWh auf 0,05 ct/KWh. Bei einem Unternehmen mit einem jährlichen Strombezug von 5 GWh/a führt dies zu einer Kostenentlastung von ca. 15.500 € im Jahr. Unternehmen des produzierenden Gewerbes…
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