Veröffentlichung der EEG-Umlage 2022

Veröffentlichung der EEG-Umlage 2022 | adapton AG

Autor: adapton AG

Am 15.10.21 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die Berechnung der EEG-Umlage für das kommende Jahr veröffentlicht. Demnach wird im Jahr 2022 die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz 3,723 ct/kWh betragen, rund 43 % weniger als in diesem Jahr.

Die für das Jahr 2022 durch die Bundesregierung bereitgestellten Mittel in Höhe von 3,25 Milliarden € führen dabei zu einer Absenkung der EEG-Umlage um rund 0,9 ct/kWh. Während für das Jahr 2021 der Bundeszuschuss noch über 10 Milliarden € betragen hatte und zu einer EEG-Umlage von 6,5 ct/kWh führte, fällt die EEG-Umlage 2022 auch ohne den Bundeszuschuss mit 4,657 ct/kWh schon deutlich geringer aus.

Ein wesentlicher Grund dafür sind die zuletzt stark gestiegenen Börsenstrompreise. Diese haben im Saldo der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum vom 1.10.2020 bis 30.09.2021 zu höheren Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber und damit zu einem erhöhten EEG-Kontostand von 4,547 Mio. € geführt. Allein durch den EEG-Kontostand fällt die EEG-Umlage für 2022 um 1,3 ct/kWh geringer aus.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bewertete die Absenkung der EEG-Umlage in einem Pressestatement am 15.10.21 als einen Erfolg der Bundesregierung und eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien seien in den letzten Jahren stark gesunken.

Weitere Informationen zur EEG-Umlage sowie deren Berechnung und die offizielle Pressemitteilung      vom 15.10.2021 finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der vier deutschen Übertragungs­netz­betreiber Amprion, Tennet, Transnet BW und 50Hertz:

EEG-Umlage 2022 (netztransparenz.de)

Neben der EEG-Umlage wurde am 15.10.21 außerdem die Offshore-Netzumlage für das Jahr 2022 bekanntgegeben. Diese bleibt mit 0,419 ct/kWh ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre.

Am 25.10.21 folgen die KWK-Umlage, die AbLaV-Umlage und die StromNEV-Umlage. Im Vergleich zur EEG-Umlage machen die weiteren Abgaben und Umlagen jedoch einen weitaus geringeren Bestandteil des Strompreises aus.

Quellen: www.netztransparenz.de, www.bmwi.de (jeweils abgerufen am 15.10.2021)

 

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