Autor: adapton AG
BAFA definiert Anforderungen an die Strombilanzierung zur EEG-Entlastung
Krankenhäuser und Kliniken, die BHKW’s betreiben und die Entlastung von der EEG-Umlage beanspruchen, müssen in Zukunft Drittverbraucher abgrenzen. Für die Abgrenzung müssen Messkonzepte erstellt und geeichte Zähler installiert werden. Das BAFA hat die Anforderungen an die Messkonzepte und Abgrenzung definiert:
- Die Beweislast liegt beim BHKW-Betreiber bzw. beim Antragsteller
- Strommengen von Drittverbrauchern müssen durch eichrechtskonforme Messeinrichtungen erfasst werden
- Für geringe Verbrauchsmengen gibt es sogenannte Bagatellmengen, für die auf Messungen verzichtet werden darf. Stattdessen wird die abzugrenzende Menge durch eine Schätzung bestimmt
- Die Abgrenzung und die Anwendung der Bagatellregelung müssen in einem konkreten Messkonzept nachgewiesen werden
Wir haben, was die Abgrenzung bzw. Energiebilanzierung und Erstellung von Messkonzepten betrifft, langjährige Erfahrung – mit dem Schwerpunkt bei Krankenhäusern und Kliniken.
Wenn Sie hierzu konkrete Informationen und Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.