BAFA Anforderung

BAFA Anforderung | adapton AG

Autor: adapton AG

BAFA definiert Anforderungen an die Strombilanzierung zur EEG-Entlastung

Krankenhäuser und Kliniken, die BHKW’s betreiben und die Entlastung von der EEG-Umlage beanspruchen, müssen in Zukunft Drittverbraucher abgrenzen. Für die Abgrenzung müssen Messkonzepte erstellt und geeichte Zähler installiert werden. Das BAFA hat die Anforderungen an die Messkonzepte und Abgrenzung definiert:

  • Die Beweislast liegt beim BHKW-Betreiber bzw. beim Antragsteller
  • Strommengen von Drittverbrauchern müssen durch eichrechtskonforme Messeinrichtungen erfasst werden
  • Für geringe Verbrauchsmengen gibt es sogenannte Bagatellmengen, für die auf Messungen verzichtet werden darf. Stattdessen  wird die abzugrenzende Menge durch eine Schätzung bestimmt
  • Die Abgrenzung und die Anwendung der Bagatellregelung müssen in einem konkreten Messkonzept nachgewiesen werden

Wir haben, was die Abgrenzung bzw. Energiebilanzierung und Erstellung von Messkonzepten betrifft, langjährige Erfahrung – mit dem Schwerpunkt bei Krankenhäusern und Kliniken.

Wenn Sie hierzu konkrete Informationen und Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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