Neuerungen durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Auswirkung auf das Energiemanagement

Neuerungen durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Auswirkung auf das Energiemanagement | adapton AG

Autor: adapton AG

Der aktuelle Gesetzesentwurf zum EnEfG wurde am 19.04 vom Bundeskabinett beschlossen. Dadurch ergeben sich (nach Veröffentlichung des Gesetzes) neue Grenzen für die verpflichtende Einführung eines Energiemanagementsystems.

Das Gesetz enthält darüber hinaus auch Fristen zur Umsetzung und könnte sich als Förderschädlich erweisen. Durch die Fristen werden Unternehmen und Kommunen unter Zugzwang gesetzt.

Grob zusammengefasst die aktuellen Fristen aus dem Gesetzesentwurf zum EnEfG:

  • Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden (innerhalb der letzten drei Jahr) sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystems einzurichten
  • Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden (innerhalb der letzten drei Jahr) sind verpflichtet, konkrete, durchführbare Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen
  • Öffentliche Stellen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre von:
    • drei Gigawattstunden oder mehr sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystems bis zum 1. Januar 2026 einzurichten und
    • einer Gigawattstunde bis unter drei Gigawattstunden sind verpflichtet, ein vereinfachtes Energiemanagementsystem bis zum 1. Januar 2026 einzurichten.

     Kommunen sind ausgenommen, ABER der Bundesgesetzgeber will die Länder in dem Entwurf verpflichten, dass diese Ihre Kommunen verpflichten (S. 1, S.11 §6 (6))


Das Gesetz wird nun in einem nächsten Schritt in das parlamentarische Verfahren übermittelt und tritt bereits am Tag der Verkündung in Kraft.

Mit dem Gesetz soll ein klarer rechtlicher Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen werden, welcher erstmalig konkrete Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs festlegt. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch demnach um mehr als 550 TWh gegenüber 2008 reduziert werden.

Gerne klären wir mit Ihnen gemeinsam, ob Sie betroffen sind. Bei Bedarf setzen wir die Anforderungen praxisorientiert und Zeit sparend um. Werfen sie gerne einen Blick auf unsere Referenzen.

    Quelle:
    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-enefg.html