Autor: adapton AG
Bis zum 31. Mai sind BetreiberInnen von Blockheizkraftwerken und PV-Anlagen verpflichtet ihre selbst verbrauchten Strommengen nach § 9 StromStG des letzten Kalenderjahres zu melden. Dazu müssen die entsprechenden Strommengen erfasst und mit dem geeigneten Formular beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.
Haben Sie Fragen zur Stromsteueranmeldung oder brauchen Unterstützung bei der Vorbereitung der Meldung? Sprechen Sie uns gerne an.