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10
Sep

Abgabe von Emissionsberechtigungen für 2023

Mit der Novellierung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) wurde der Abgabetermin für Emissionsberechtigungen für stationäre(n) Anlagen neu festgelegt. Ab dem Berichtsjahr 2023 müssen diese Berechtigungen jährlich spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Vorjahr abgegeben werden. Das bedeutet, dass die Abgabefrist für das Jahr 2023 am 30. September 2024 endet. Wichtige Hinweise zur gesetzlichen Grundlage Die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) steht noch aus -hier steht noch der 30.04.…

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18
Jun

Information zu den Bericht- und Abgabepflichten nach dem Nationalen Emissionshandelssystem 2023 bis 2030

Alle BEHG-Verantwortliche nach § 3 Abs. 3 a) - d) BEHG müssen am nationalen Emissionshandel teilnehmen, auch wenn sie von der Energiesteuer befreit sind. Ab 2023 gelten für alle in Anlage 1 zum BEHG genannten Brennstoffe bestimmte Bericht- und Abgabepflichten: Brennstoffe gem. Anlage 1. Voraussetzungen für Überwachung und Berichterstattung: Brennstoff gilt gemäß § 2 Absatz 2 oder 2a BEHG als in Verkehr gebracht. Das BEHG unterscheidet zwischen drei Fällen von…

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