Gesetzliche Änderungen im Zuge des Osterpaketes

Was am 01.01.2023 in Kraft treten wird Am 07.Juli.2022 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, welches am 01.01.2023 in Kraft treten wird und Änderungen für zahlreiche Gesetze mit sich bringen wird. Darunter fallen etwa das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG). | adapton AG

Autor: adapton AG

Was am 01.01.2023 in Kraft treten wird

Am 07.Juli.2022 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, welches am 01.01.2023 in Kraft treten wird und Änderungen für zahlreiche Gesetze mit sich bringen wird. Darunter fallen etwa das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Gänzlich neu wird das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) sein, welches die Finanzierung der Ausgaben der Netzbetreiber durch EEG und KWKG sowie die Offshore-Netzanbindung regelt. Zwar entfällt die EEG-Umlage seit dem 01.07.2022, die KWKG- und Offshore-Umlage auf den Strombezug werden jedoch mit 0,378 ct/kWh bzw. 0,419 ct/kWh weiterhin erhoben.

Wer davon profitieren kann

Die besondere Ausgleichsregelung bleibt als Entlastungsmöglichkeit auch weiterhin bestehen und wird nun im EnFG nach §§28ff. geregelt. Erfreulich ist, dass die Stromkostenintensität als Kriterium für den Erhalt der Entlastungen in den meisten Fällen entfällt. Somit könnten zukünftig weitaus mehr Unternehmen von der Reduzierung der Umlagen profitieren. Ebenfalls profitieren können Betreiber von elektrischen Wärmepumpen, da Strom, welcher für den Betrieb der Wärmepumpe entnommen wird, komplett von den Umlagen befreit wird.

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