KWK-Jahresmeldung 31.03.

KWK-Jahresmeldung 31.03. | adapton AG

Autor: adapton AG

Nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) können Betreiber von hocheffizienten neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen einen Zuschlag auf KWK-Strom erhalten. Der zuständige Stromnetzbetreiber zahlt den sogenannten KWK-Zuschlag, nachdem eine Zulassung durch das BAFA erteilt wurde.

Betreiber zuschlagsberechtigter KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 50 kW unterliegen einer jährlichen Meldepflicht. Die Frist für diese Meldung endet mit dem 31. März. In diesem Rahmen müssen dem BAFA unter Anderem der im Vorjahr eingesetzte Brennstoffeinsatz, die produzierten Strommengen und die Vollbenutzungsstunden mittgeteilt werden.

Mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 verlieren Stromerzeugungsanlagen wie BHKW zukünftig die EEG-Privilegierung auf eigenerzeugten Strom. Durch das angekündigte Osterpaket des BMWK und die Überarbeitungen von EEG und KWKG sind jedoch neue Fördermöglichkeiten für Erzeugungsanlagen zu erwarten.

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