Jahresmeldung zur Reduzierung der StromNEV-Umlage

Jahresmeldung zur Reduzierung der StromNEV-Umlage | adapton AG

Autor: adapton AG

Zum 31. März 2023 endet die jährliche Frist zur Reduzierung der StromNEV-Umlage für das Jahr 2022. Dies gilt für Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von über einer Gigawattstunde je Abnahmestelle. Die Einzelheiten dazu haben wir bereits im letztjährigen Blogbeitrag thematisiert.

Wie schon in den Jahren zuvor müssen alle an Dritte weitergeleiteten Strommengen abgegrenzt werden. Die Übergangsregelung nach § 104 Abs. 10 EEG ist mittlerweile jedoch abgelaufen, wodurch abzugrenzende Strommengen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen zu erfassen sind. Eine Schätzung von Drittverbräuchen ist für den Nachweis also nicht mehr ausreichend. Teilweise weisen die Netzbetreiber bereits auf diese Pflicht hin und verlangen einen entsprechenden Nachweis.

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