Ende der Preisbremsen und Prüfung der Höchstgrenzen

Ende der Preisbremsen und Prüfung der Höchstgrenzen | adapton AG

Autor: adapton AG

Am 17.11.2023 hat die Bundesregierung mit der Änderung des Wachstumschancengesetzes eine Verlängerung der Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme bis zum 31. März 2024 verabschiedet, diese wurde im Zuge der Haushaltssperre aber nun wieder zurückgenommen. Ursprünglich sollte die Maßnahme am 31.12.2023 auslaufen, eine mögliche Verlängerung bis Ende April 2024 war von vornherein im Gesetz angelegt. Diese Verlängerung wurde nun verworfen, somit laufen die Preisbremsen wie ursprünglich geplant zum 31.12.2023 aus. Die Preise für Strom, Erdgas und Wärme haben sich inzwischen allerdings so weit stabilisiert, dass sie seit einigen Monaten unter dem Niveau der Preisbremsen liegen und diese somit in vielen Fällen schon jetzt keinen Effekt mehr haben. Für mehr Informationen zu den Preisbremsen, lesen Sie gerne unseren Artikel zum Thema: Meldung Preisbremse zum 31.03.2023 | adapton AG 

Auch die temporäre Umsatzsteuersenkung auf Erdgas und Wärme auf 7 % läuft – früher als geplant – nun bereits zum 01.03.2024 aus. Ab dann gilt wieder der reguläre Satz von 19 %.

Außerdem ist es ab 01.01.2024 möglich, die Feststellung der Höchstgrenzen nach § 11 StromPBG bzw. § 19 EWPBG durch die Prüfbehörde zu beantragen. Dabei handelt es sich um die Verifikation der „vorläufigen Höchstgrenzen“, die Inhalt der Meldung vom 31.03.2023 waren. Hiervon sind also lediglich die Unternehmen betroffen, die auch im März eine Meldung über die vorläufigen Höchstgrenzen abgegeben haben. Mehr Infos dazu finden Sie auf den Seiten der Prüfbehörde: Prüfbehörde Energiepreisbremsen (pwc.de)


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