EEG-Jahresmeldung zum 31.05.2022

EEG-Jahresmeldung zum 31.05.2022 | adapton AG

Autor: adapton AG

BetreiberInnen von BHKW und PV-Anlagen müssen ihre selbstverbrauchten und an Dritte weitergeleiteten Strommengen wie gewohnt zum 31.05.2022 an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber melden. Hier können die Energiemengen zum letzten Mal auf Basis der entsprechenden Rahmenbedingungen der Bundesnetzagentur und der Übertragungsnetzbetreiber geschätzt werden.

Durch die anstehenden Gesetzesänderungen im Kontext des Osterpakets der Bundesregierung ergeben sich zahlreiche Änderungen. Die EEG-Umlage soll dabei ab dem 01.07.2022 auf 0 ct/kWh reduziert werden und zukünftig in eine Netzumlage überführt werden. Dadurch ist die Drittmengenabgrenzung laut dem aktuellen Gesetzesentwurf als solches in Bezug auf das EEG vorerst ab dem 01.07.2022 nicht mehr relevant. Profitiert ihr Unternehmen jedoch von der Verringerung der StromNEV-Umlage nach §19 StromNEV, bleibt die Abgrenzungspflicht von nicht privilegierten Strommengen laut dem Gesetzesentwurf des EnUG nach §46 Absatz 1 bestehen.

Für die EEG-Jahresmeldung für das Jahr 2022 ändert sich durch die anstehenden Gesetzesänderung jedoch nichts. Diese muss die gewohnt zum 31.05.2023 abgesetzt werden. Hierbei muss die Bilanzierung aus der viertelstundengenauen und geeichten Drittmengenbilanzierung angewendet werden, welche seit 01.01.2022 verpflichtend durch die entsprechende Messtechnik umgesetzt sein muss.

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