Update Gasumlage: Entlastung für Gaskunden

Update Gasumlage: Entlastung für Gaskunden | adapton AG

Autor: adapton AG

Die Mehrwertsteuer-Regelung für Erdgas hat sich geklärt.

Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass für Gas vorübergehend der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gelten wird, solange die Gasumlage anfällt. Das wäre dann bis Ende März 2024 der Fall. Die Senkung der Mehrwertsteuer bezieht sich also auf den gesamten Gasbezug, nicht nur auf die Gasumlage.

Hintergrund dieser Entlastung ist es, den Mehrkosten durch die kürzlich verabschiedete Gasumlage entgegenzuwirken. Allerdings ergeben sich trotz dieser Mehrwertsteuersenkung bei den aktuellen Gaspreisen insgesamt leicht höhere Gesamtkosten für den Gasbezug, als das bisher – ohne die Gasumlage bei Erhebung der vollen Mehrwertsteuer – der Fall ist.

Die Höhe der Gasumlage von 2,419 Cent je Kilowattstunde wurde erst am 15.08.2022 bekannt gegeben. Die Bundesregierung setzte sich ursprünglich dafür ein, dass auf die Umlage überhaupt keine Mehrwertsteuer fällig wird. Das wurde allerdings von der EU-Kommission abgelehnt, da eine direkte Steuerbefreiung europarechtlich nicht möglich sei.

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