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04
Jul

Beihilfetransparenzpflicht nach § 56 EnFG

Mit dem Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) wurde eine Beihilfetransparenzpflicht für Unternehmen eingeführt, deren Offshore- und KWKG-Umlagen des letzten Kalenderjahres im Zuge dieses Gesetzes um mindestens 100 000 Euro verringert wurden. Betroffene Unternehmen sind infolgedessen verpflichtet, ihrem Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31. Juli dabei folgende Daten mitzuteilen: Name und Anschrift Handels-/Vereins-/Genossenschaftsregister sowie Registernummer (hilfsweise, falls nicht existent: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) Summe der ersparten Umlagen als Intervall aus (in Mio. Euro): 0,5-1,1 | 0,5-1,1 | 1,1-2,2 |…

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