Autor: adapton AG
Die Photovoltaik (PV) spielt eine entscheidende Rolle in der deutschen Energiestrategie zur Erreichung der Klimaziele bis 2045. Mit 67 Gigawatt installierter PV-Leistung im Jahr 2022 hat diese bereits eine bedeutende Position erreicht.
In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen einen Überblick über Ziele der Bundes- und Landesregierung für den weiteren Ausbau der PV bis 2030 geben. Diese sind wie folgt definiert:
– Erleichterung der Installation von PV-Anlagen auf Dächern.
– Steigerung des Ausbaus von PV-Anlagen auf Freiflächen.
– Förderung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Versorgung von Gebäuden mit PV-Strom.
– Beschleunigung der Netzanschlüsse von PV-Anlagen.
Am 16. August 2023 verabschiedete das Bundeskabinett das Solarpaket 1, mit dem Ziel, die genannten Ziele zu erreichen. Der Bundestag beabsichtigt, dieses Paket im Dezember 2023 zu beschließen. Geplant sind folgende Maßnahmen:
– Erleichterung der Installation von PV-Anlagen auf Dächern, auch in benachteiligten Gebieten.
– Anpassungen in der Direktvermarktung von PV-Strom zur Förderung der Solarenergie.
– Lockerung der Dachvergütungsregelungen, besonders für Gebäudedächer im Außenbereich.
– Bürokratieabbau und Senkung der technischen Anforderungen für den Zugang zur Direktvermarktung.
– Vereinfachung der Anmeldungen von kleinen Anlagen im Markstammdatenregister.
In künftigen Sitzungen des Bundestags wird das bevorstehende Solarpaket 2 diskutiert und dessen Rahmen festgelegt. Wir halten Sie gerne über bevorstehende Änderungen auf dem Laufenden.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 26.Oktober.2023 wichtige Änderungen in der Landesbauordnung verabschiedet, um den Ausbau von PV-Anlagen zu fördern, darunter:
– Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze auf den Gebäudesektor erweitert.
– Ab Januar 2024 Pflicht für Photovoltaik-Dachanlagen in Nichtwohngebäuden mit Bauantrag, ab 2025 in Wohngebäuden.
– Landes- und Bundesliegenschaften bis Ende 2025 mit Photovoltaik-Dachanlagen ausstatten.
– Photovoltaik-Pflicht bei Dachsanierungen ab Juli 2024 für landeseigene Gebäude, ab 2026 für andere.
– Ausnahmen gelten für kleine Dachflächen unter 50 m² oder bei negativer energetischer und wirtschaftlicher Rentabilität.
– Reduzierter Abstand von Photovoltaik-Anlagen auf Reihenhäusern.
– Aufhebung der Abstandsflächen für PV-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit schriftlicher Genehmigung.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Fragen zu diesem oder anderen energierelevanten Themen haben, wenden Sie sich gerne an uns!