Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 | adapton AG

Autor: adapton AG

Am 08.09.2023 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Ab dem 01.01.2024 müssen neu installierte Heizungen erneuerbare Energien nutzen. Das bedeutet, dass mindestens 65% des Energiebedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden müssen. Gebäudeeigentümern steht es dabei frei, welche Heizung installiert werden soll. Beispielsweise erfüllen Wärmepumpen oder Biomasseheizungen die Anforderungen ab 2024. Gleiches gilt auch beim Anschluss an ein Wärmenetz. Bestehende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden.

Zusätzlich zu den neuen Vorschriften für neu installierte Heizungen gibt es Übergangsfristen für die Installation einer neuen Heizung in Bestandsgebäuden. Diese Fristen sind mit der kommunalen Wärmeplanung verknüpft und variieren je nach Größe der Kommune. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht zum Betrieb von neuen Heizungen mit 65% erneuerbarer Energien ab dem 01.07.2026. In kleineren Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern greift diese Pflicht ab dem 01.07.2028.

Unabhängig davon ist der Betrieb von Heizkesseln ab 2045 nicht mehr möglich.

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