Koalitionsvertrag NRW: Ausbau von Photovoltaik

Koalitionsvertrag NRW: Ausbau von Photovoltaik | adapton AG

Autor: adapton AG

Die neue schwarz-grüne Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat sich auf die Fahnen geschrieben, den Ausbau der Stromerzeugung aus Photovoltaik stark voranzutreiben. So sollen zukünftig alle geeigneten Flächen für die solare Stromerzeugung genutzt werden.
Der Koalitionsvertrag beinhaltet einen Stufenplan zur Regelung des schrittweisen Ausbaus der Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen. Zuerst greift die Solarpflicht ab 1. Januar 2023 für alle neuen öffentlichen Liegenschaften, danach sollen alle gewerblichen Neubauten ab 1. Januar 2024 und private Neubauten ab 1. Januar 2025 folgen. Zudem soll sichergestellt werden, dass bei umfassenden Dachsanierungen die Solarpflicht ebenfalls umgesetzt wird. Dies soll zunächst für kommunale Liegenschaften ab 1. Juli 2024 und dann für gewerbliche und private Bestandsgebäude ab 1. Januar 2026 gelten.
Die Pflicht soll nur dort greifen, wo es sinnvoll ist, sodass auch Ausnahmen bei Unwirtschaftlichkeit vorgesehen sind. Außerdem wird die Verpachtung der eigenen Dachflächen an externe Investoren ermöglicht. Steuerlich soll der Betrieb von Anlagen bis 30 kWp in jedem Fall unberücksichtigt bleiben.
Aktuell gibt es in NRW noch einige Förderprogramme für Projekte im Bereich der Solarenergie, insbesondere sind auch Beratungsleistungen für PV-Anlagen förderfähig. Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung der Fördermöglichkeiten, einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geplanter Anlagen, der Analyse Ihres Lastverhaltens oder bei der Anmeldung der PV-Anlage. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an!

Jetzt Kontakt aufnehmen