Gesonderte Anforderungen des EnEfG an Rechenzentren

Gesonderte Anforderungen des EnEfG an Rechenzentren | adapton AG

Autor: adapton AG

Das Energie Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) welches am 18.11.2023 veröffentlicht wurde sieht eigene Energieeffizienzanforderungen für Rechenzentren vor. Daraus ergeben sich weitreichende Verpflichtungen für die Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Anschlussleistung ab 300 kW. Diese werden in diesem Artikel erläutert.

Umwelt und Energiemanagementsysteme

Betreiber von Rechenzentren sind verpflichtet ein Umwelt- oder Energiemanagementsystem bis zum 01.07.2025 einzuführen. Für Rechenzentren ab einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 1 MW gilt darüber hinaus die Verpflichtung der Zertifizierung des Umwelt- oder Energiemanagementsystem zum 01.01.2026. Die Umwelt- bzw. Energiemanagementsysteme müssen dabei folgenden Ansprüchen genügen.

  • Energiemanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO 50001
  • Umweltmanagementsystem als „Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung“ nach EMAS.

Meldepflichten

Zukünftig (ab 2025) müssen Betreiber von Rechenzentren Informationen des letzten Kalenderjahres über das Rechenzentrum zum 31.03 dem Bund durch eine Onlineplattform zur Verfügung stellen. Die Onlineplattform heißt „Energieeffizienzregister für Rechenzentren“ kurz (RZReg). Den Link dazu finden Sie hier. Die nicht Bereitstellung der Daten kann ein Ordnungsgeld von 50.000€ nach sich ziehen.

Für das Jahr 2024 gilt eine Übergangsregelung. Betreiber von Rechenzentren mit einer nicht redundanten Anschlussleistung von mehr als 500 kW müssen die Informationen bis spätestens zum 15.08.2024 übermitteln. Für Rechenzentren mit einer nicht redundanten Anschlussleistung 300 kW bis unter 500 kW gilt der 01.07.2025 als Stichtag.

Für die Bereitstellung der Daten muss das RZReg verwendet werden. Eine Registrierung im RZReg ist derzeit schon möglich. Des Weiteren findet am 16.04.2024 ein Webinar der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) zur Information der Betreiber von Rechenzentren statt. Die Anmeldung ist über die Webseite des BMWK möglich, den Link finden sie hier.

Welche Daten konkret über das RZReg bereitgestellt werden müssen ist in der Anlage 3 des EnEfG zu finden.

Verpflichtung zur Nutzung von erneuerbaren Energien

Betreiber von Rechenzentren müssen Ihren Strombedarf seit dem 1. Januar 2024 bilanziell zu 50% aus erneuerbaren Energien decken. Konkret bedeutet dies, dass Sie für 50% ihres Jahresstromverbrauchs Zertifikate, Power-Purchase-Agreements oder eigenerzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen verwenden müssen. Beachten Sie dies nach Möglichkeit frühzeitig bei dem Einkauf ihres Stroms.

Für die Meldung im RZReg muss nur die Menge und Quelle des erneuerbaren Stroms angegeben werden. Ebenso eine Bestätigung, dass 50 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren gedeckt werden. Ein pauschales Hochladen der Nachweise wird nicht erforderlich sein. Kann aber stichprobenartig kontrolliert werden.

Weiterführende Links

Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu!