Autor: adapton AG
Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes für das Jahr 2024, vielfach als Heizungsgesetz bezeichnet, verfolgt das Ziel einer nachhaltigeren Energieversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. In unserem früheren Blogartikel “Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024” vom 19.Oktober 2023 haben wir die viel diskutierten Themen rund um Wärmepumpe und kommunale Wärmeplanung bereits beleuchtet. Neben den neuen Anforderungen für Heizungsanlagen gibt es jedoch weitere Vorschriften, mit denen ein effizienter Anlagenbetrieb sichergestellt werden soll. Besonders dem Thema Gebäudeautomation wird hier ein größerer Stellenwert zugeordnet, sodass mit § 71a “Gebäudeautomation” gleich ein eigener Abschnitt im Gesetz enthalten ist.
Demnach müssen Nichtwohngebäude bis zum 31.12.2024 mit einem System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet werden, wenn die Heizungsanlage bzw. die Klimaanlage eine Nennleistung von über 290 kW aufweist. Das System zur Gebäudeautomatisierung muss dabei mindestens dem Automatisierungsgrad B nach DIN V 18599-11 entsprechen und herstellerunabhängig Schnittstellen zu verbundenen gebäudetechnischen Systemen ermöglichen.
Darüber hinaus muss das Gebäude mit einer digitalen Überwachungstechnik ausgestattet werden. Damit soll eine kontinuierliche Überwachung, Protokollierung und Analyse der Energieverbräuche durchgeführt werden. Erhobene Daten müssen über Schnittstellen zugänglich gemacht werden, die Energieeffizienz des Gebäudes sowie die Effizienzverluste der technischen Systeme sollen abgebildet werden können und über mögliche Verbesserungen der Energieeffizienz soll informiert werden. Zusätzlich muss für das Gebäudeenergiemanagement eine Person oder ein Unternehmen mit dem Zweck benannt bzw. beauftragt werden, in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess Potentiale für einen energetisch optimierten Gebäudebetrieb zu erheben und zu analysieren.
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