Seit 23.12.2022 steht fest: Krankenhäuser bekommen einen Ausgleich für gesteigerte Kosten infolge der hohen Energiepreise. Dies wird durch § 26f Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geregelt. Die Entlastungssumme beläuft sich insgesamt auf 6 Mrd. € und wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.
Das sind die wichtigsten Eckpunkte:
Sind Sie von dieser Entwicklung betroffen? Dann finden Sie nachfolgend die Details zu den neuen Entlastungen. Im KHG wird zwischen zwei Entlastungen unterschieden:
- Krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen (1,5 Mrd. €):
- Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen
- Auszahlung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) an die Länder und durch die Länder an die Krankenhäuser
- Höhe der Zahlung abhängig von der Bettenzahl
2. Krankenhausindividuelle Erstattungsbeträge (4,5 Mrd. €):
- Ausgleich für direkt gestiegene Kosten durch den Bezug von leitungsgebundenem Erdgas, Fernwärme und Strom
- Die Bezugskosten müssen vom Krankenhaus selbst nachgewiesen werden
- Die Erstattungsbeträge sind für Einrichtungen der akutstationären Versorgung vorgesehen. Kosten, die auf weitere Einrichtungen des Krankenhauses entfallen, z.B. medizinische Versorgungszentren, sind in den Bezugskosten abzugrenzen
- Höhe der Erstattung wird anhand von Differenzbeträgen der absoluten Energiekosten berechnet (Referenzkosten Monat März 2022)
- Aufteilung auf drei Tranchen
- Tranche 1: Oktober-Dezember 2022 (Übermittlungsfrist 02.02.2023)
- Tranche 2: Januar-Dezember 2023 (Übermittlungsfrist 03.04.2023)
- Tranche 3: Januar-April 2024 (Übermittlungsfrist 02.04.2024)
- Die volle Auszahlung von Tranche 3 ist an den Nachweis einer Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater bis zum 15.01.2024 gebunden. Bei Nichterfüllung reduziert sich der Auszahlungsbetrag um 20%.
Haben Sie noch Fragen zu den Erstattungsbeträgen im Rahmen des KHGs oder zum genauen Ablauf der Kostennachweise? Wir beraten Sie hierzu kompetent und umfänglich. Sprechen Sie uns einfach an!