Entfall der Energieaudit-Pflicht durch das Energieeffizienzgesetz

Entfall der Energieaudit-Pflicht durch das Energieeffizienzgesetz | adapton AG

Autor: adapton AG

Am 18.11.2023 hat die Bundesregierung das Energieeffizienzgesetz verabschiedet. Das hat unter anderem Auswirkungen auf die Energieauditpflicht nach EDL-G, in vielen Fällen entfällt diese sogar mit sofortiger Wirkung, wenn die ursprüngliche Auditfrist nach dem 18.11.2023 liegt.

Laut neuem Energieeffizienzgesetz sind alle Unternehmen, die einen Jahresenergieverbrauch von 7,5 GWh oder mehr haben, innerhalb von 20 Monaten zur Einführung eines zertifizierbaren Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS verpflichtet. In diesem Zusammenhang entfällt die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach EDL-G bis zur Einführung.

Bzgl. der Energieauditpflicht gibt es folgende energieverbrauchs-bezogene Fallunterscheidung:

Unternehmen
Energieverbrauch
>7,5 GWh
Energieaudit-Pflicht nach §8 EDL-G entfällt
Unternehmen Energieverbrauch
>2,5 GWh
<7,5 GWh
Energieaudit-Pflicht bleibt bestehen (abhängig von KMU-Status nach §8 EDL-G)

zusätzlich Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für Energieeinsparmaßnahmen binnen 3 Jahren nach §9 EnEfG
Unternehmen Energieverbrauch
<2,5 GWh
Energieaudit-Pflicht bleibt bestehen (abhängig KMU-von Status nach §8 EDL-G)

Für Krankenhäuser ist zu beachten, dass in vielen Fällen das Energieaudit 2023 als Nachweis der Gebäudeenergieberatung im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) genutzt wird, um hier die volle Entlastungssumme im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiepreisen zu erhalten. In diesem Fall ist die Fertigstellung des Auditberichts auch bei einem Jahresverbrauch über 7,5 GWh empfehlenswert.

Es gelten außerdem teilweise Sonderregelungen für öffentliche Einrichtungen wie z.B. Kommunen. In diesem Fall muss der Einzelfall betrachtet werden.

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