Autor: adapton AG
Für das Jahr 2023 steht für viele Unternehmen das zweite Wiederholungsaudits nach DIN EN 16247-1 an. Ziel eines Energieaudits ist die strukturierte Analyse ihres Energieverbrauchs und das Identifizieren von Einsparpotenzialen.
Sofern Sie kein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind und kein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) implementiert haben, sind Sie generell zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet!
Falls Sie nicht von der Verpflichtung betroffen sind, können Sie ein freiwilliges Energieaudit durchführen. Hierfür kann eine Förderung beim BAFA beantragt werden.
Das Wiederholungsaudit 2023 bringt durch die Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) Ende 2019 einige Änderungen im Vergleich zum Energieaudit im Jahr 2019 mit sich. Beispielsweise wurde eine Bagatellgrenze eingeführt. Diese besagt, dass Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 kWh kein vollständiges Energieaudit mehr durchführen müssen. Hierbei bestehen jedoch analog zum regulären Energieaudit weiterhin Meldepflichten beim BAFA. Falls Sie ihr Energieaudit durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht fristgerecht durchführen können, gibt es die Möglichkeit, dies durch die Prüfbehörde berücksichtigen zu lassen. Bei der Dokumentation und Antragstellung unterstützen wir Sie gerne.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit dem Thema Wiederholungsaudit 2023 auseinanderzusetzen. Kontaktieren Sie uns dazu gerne und wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
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