📢Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aufgepasst: Stromsteueranmeldung zum 31.05.2024

📢Betreiber von Stromerzeugungsanlagen aufgepasst: Stromsteueranmeldung zum 31.05.2024 | adapton AG

Autor: adapton AG

Zum 31.05.2024 ist die jährliche Anmeldung der Stromsteuer fällig!

Für Strom, für den die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz entstanden ist, müssen Steuerschuldner eine Steuererklärung abgeben und die entstandene Stromsteuer darin selbst berechnen.

Zum einen sind alle Energieversorgungsunternehmen Steuerschuldner, welche Letztverbraucher über das öffentliche Stromnetz mit Strom versorgen. Jedoch sind auch alle Besitzer von Stromerzeugungsanlagen Steuerschuldner, welche eigenerzeugten Strom auf ihrem Unternehmensgelände an Dritte liefern oder selbst verbrauchen. In einigen Fällen sind die erzeugten Strommengen von der Stromsteuer befreit, sodass die Meldepflicht entfällt. Geregelt sind diese Ausnahmefälle im § 9 des StromStG.

Die Meldung erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf den Internetseiten des Zolls und muss beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden.

Achtung❗ Entgegen dem bisherigen Prozess ist für Unternehmen ab diesem Jahr ein ELSTER-Zugang zwingend erforderlich, um die Meldung durchzuführen.

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