Unsere Lösungen
Abgrenzung Drittverbraucher
Um die EEG-Entlastung zu erhalten, müssen Drittverbraucher abgegrenzt werden. Zum Nachweis ist ein Messkonzept vorzulegen. Ab dem 1. Januar 2022 muss der Nachweis zudem über geeichte Zähler erfolgen
Direktabführung
Aufgrund der letzten EEG Novelle, kann die EEG-Umlage auf den Fremdbezug direkt abgeführt werden, ohne Gründung einer Energiegesellschaft. Die Möglichkeit betrifft insbesondere auch Krankenhäuser, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Eigenbetriebe, die Strom an Dritte weiterliefern
Atypische Netznutzung
Die atypische Netznutzung bietet für viele Unternehmen eine attraktive Möglichkeit die Netznutzungskosten um mehr als 20% zu senken
Unsere Beratungsleistungen
ISO 50001
Synergien zum Zeitsparen und Kostensenken
Energieaudits
Mittels einer energetischen Analyse und Bewertung Ihres Unternehmens identifizieren wir Energieeffizienzverbesserungs- sowie umsetzbare und nachhaltige Einsparpotentiale
Klimaschutzkonzepte
Wir entwickeln mit Ihnen beschlussreife Maßnahmen
Energiekonzepte
Genau die Energie, die Sie brauchen
Fördermittelberatung
Zuschüsse für die Finanzierung Ihrer Maßnahmen
Messkonzept
Die Abgrenzung und Bilanzierung der Drittverbraucher ist wesentlich für die Sicherung von EEG-Entlastungen, der individuellen Netznutzung und weiterer Privilegien. Grundlage ist ein geeignetes Messkonzept, wie es von der BAFA verlangt wird
Eine Auswahl unserer Referenzen
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