Hinweis auf Energiedatenerhebung (ISO50001)
- Autor: adapton AG
- Blog
Verpflichtung zur Einführung eines Energiemanagementsystems Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen gemäß §8 des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) bis zum 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem einführen. Öffentliche Stellen trifft diese Pflicht ab einem Grenzwert von 1 bzw. 3 GWh ebenfalls, allerdings haben Sie bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Der Unternehmensbegriff richtet sich nach dem Merkblatt Energieeffizienzgesetz, während Ergänzungen aus dem “Merkblatt Energieaudit” entnommen werden können. Öffentliche Stellen…
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