10
Sep
Abgabe von Emissionsberechtigungen für 2023
- Autor: adapton AG
- Blog
Mit der Novellierung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) wurde der Abgabetermin für Emissionsberechtigungen für stationäre(n) Anlagen neu festgelegt. Ab dem Berichtsjahr 2023 müssen diese Berechtigungen jährlich spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres für das Vorjahr abgegeben werden. Das bedeutet, dass die Abgabefrist für das Jahr 2023 am 30. September 2024 endet. Wichtige Hinweise zur gesetzlichen Grundlage Die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) steht noch aus -hier steht noch der 30.04.…
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